Am 16.12.2013 wurde von der NÖ Landesregierung der neue Zonenplan für Windparks offengelegt. Bis 14. Februar 2014 können alle NÖ Bürger dazu Stellung nehmen und schriftlich Einwände vorbringen. Danach liegt es allein in der Verantwortung der lokalen Gemeinden und Bürgermeister, ob hier Flächen für Windparks umgewidmet werden.
Und es wird sich zeigen, ob die Ängste,
Und es wird sich zeigen, ob die Ängste,
Bedenken und Meinungen der Bürger bei einem der größten Bauvorhaben der Gemeindegeschichte, welches viele Gemeindebürger direkt betrifft, respektiert werden. Die Informationen dazu sind spärlich und die Zeit ist knapp.
Im Bild anbei sieht man die Potentialfläche, auf der 6 Windräder mit zirka 200m Höhe geplant sind. Es handelt sich um eine Fläche von knapp über 80 Hektar, auf deren 6 Mega-Windräder geplant sind. Wurde die Fläche von der Gemeinde einmal umgewidmet, können zukünftig noch mehr Windräder gebaut werden. Auf 80 Hektar können laut Raumplanung (Quelle: NÖ Landesregierung - Sektorales Raumordnungsprogramm) bis zu 16 Windräder verbaut werden, da auf der Minimalfläche von 40 Hektar bereits 8 Windkraftanlagen errichtet werden können. Sind also 6 Windräder nur der Anfang? Eine weiteres interessantes Detail in den Unterlagen ist, dass die Region Pyhra als Erholungsgebiet ausgewiesen ist.
Im Bild anbei (Auszug auf NÖ Raumordnungsprogramm) ist diese Fläche ersichtlich. Wir haben auch ein Bild mit Entfernungsringen erstellt.
Bitte nutzen Sie Ihr Bürgerrecht und bringen Sie bis spätestens 14. Februar 2014 schriftlich Ihre Einwände und Bedenken an die NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten ein.
Hier geht´s zur neuen Verordnung über das Raumordnungsprogramm der NÖ Landesregierung mit allen Details.
Im Bild anbei sieht man die Potentialfläche, auf der 6 Windräder mit zirka 200m Höhe geplant sind. Es handelt sich um eine Fläche von knapp über 80 Hektar, auf deren 6 Mega-Windräder geplant sind. Wurde die Fläche von der Gemeinde einmal umgewidmet, können zukünftig noch mehr Windräder gebaut werden. Auf 80 Hektar können laut Raumplanung (Quelle: NÖ Landesregierung - Sektorales Raumordnungsprogramm) bis zu 16 Windräder verbaut werden, da auf der Minimalfläche von 40 Hektar bereits 8 Windkraftanlagen errichtet werden können. Sind also 6 Windräder nur der Anfang? Eine weiteres interessantes Detail in den Unterlagen ist, dass die Region Pyhra als Erholungsgebiet ausgewiesen ist.
Im Bild anbei (Auszug auf NÖ Raumordnungsprogramm) ist diese Fläche ersichtlich. Wir haben auch ein Bild mit Entfernungsringen erstellt.
Bitte nutzen Sie Ihr Bürgerrecht und bringen Sie bis spätestens 14. Februar 2014 schriftlich Ihre Einwände und Bedenken an die NÖ Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten ein.
Hier geht´s zur neuen Verordnung über das Raumordnungsprogramm der NÖ Landesregierung mit allen Details.