Nutzen Sie diese Vorlage für Ihre Stellungnahme: Hier finden Sie ein einfaches Beispiel, als Vorlage für Ihre Stellungnahme an das Land NÖ:
Kopieren Sie es in die Textverarbeitung (Word etc.)
Bitte füllen Sie die gelben Felder aus
Beschreiben Sie Ihren Einwand
Unterschreiben Sie es
Schicken Sie es umgehend - oder spätestens am 12.Februar – per Post (es muss am 14.Februar eingelangt sein) oder via E-mail an das Land NÖ an die angegebene Adresse.
Grundlegende Informationen zur Bürgerbegutachtung: Bevor
ein Vorschlag eines Landesgesetzes von der Landesregierung dem Landtag übermittelt wird, oder
eine Verordnung von allgemeiner (landesweiter) Bedeutung beschlossen wird,
haben die Bürger das Recht, die Entwürfe zu begutachten.
Dieses Begutachtungsverfahren ermöglicht
dem Gesetzgeber (NÖ Landtag) bzw. dem Verordnungsgeber (NÖ Landesregierung), unterschiedliche Meinungen zu einer zukünftigen Rechtsvorschrift kennenzulernen und
dem Bürger, der sich beteiligt, seine Interessen darzustellen
Eine Bindung des NÖ Landtages bzw. der NÖ Landesregierung an Ergebnisse der Bürgerbegutachtung ist auf Grund der Verfassung nicht vorgesehen.
Für die Stellungnahme durch den Bürger sind keine Formvorschriften vorgesehen (Der Titel des Gesetzesentwurfes bzw. des Verordnungsentwurfes muss aus Ihrer Zuschrift ersichtlich sein).