Wie bekannt, hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass die Zurückweisung des Antrags auf Volksbefragung durch Bürgermeister und Gemeindevorstand klar rechtswidrig war. Die gestellte Frage war ganz eindeutig und für die Bürger einfach zu beantworten. Daher hat das Gericht auch den Bescheid des Gemeindevorstandes aufgehoben.
Das Komitee Zukunft-Lebensqualität hat danach den Antrag auf Volksbefragung zurückgezogen.
Der Gemeindevorstand hat erneut einen Bescheid erlassen, in dem die Zurückziehung zur Kenntnis genommen wird, und auch der Bescheid des Bürgermeisters aufgehoben wurde. Dies hätte angeblich das Gericht versäumt.
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Das Komitee Zukunft-Lebensqualität hat danach den Antrag auf Volksbefragung zurückgezogen.
Der Gemeindevorstand hat erneut einen Bescheid erlassen, in dem die Zurückziehung zur Kenntnis genommen wird, und auch der Bescheid des Bürgermeisters aufgehoben wurde. Dies hätte angeblich das Gericht versäumt.
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