Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!
Sehr geehrte Frau Gemeindemandatarin!
Sehr geehrter Herr Gemeindemandatar!
Das Personenkomitee „Zukunft-Lebensqualität“, wendet sich an Sie, um an Ihr Verantwortungsbewusstsein innerhalb Ihrer Gemeindefunktion zu appellieren.
An die 1000 bisher gesammelte Unterschriften zeigen die Betroffenheit und das Unverständnis vieler Menschen bezüglich des Windparkprojektes. Das hat das Komitee Zukunft-Lebensqualität veranlasst, diesen offenen Brief an Sie zu richten.
Auch wenn der Entwurf der Verordnung des sektoralen Raumordnungsprogrammes
des Landes NÖ die vorgesehene Windkraftpotentialfläche in Pyhra von 83 Hektar beinhaltet, gibt es doch viele Argumente, warum man von diesem geplanten Projekt abgehen muss:
· Durch den geplanten Windpark wird das Landschaftsbild wesentlich negativ beeinflusst. Bis zu sechs 198 Meter hohe Windkraftanlagen prägen das Bild des Naherholungsgebietes Amerlingkogel von vielen Seiten und weit in die umgebende Landschaft. Aus dem touristischen Aspekt gesehen wahrlich keine Werbung. Der für die Windkraft vorgesehene Bereich des Erholungswaldes stellt für Naturliebende ein Gefährdungspotential dar.
· Das geplante Windparkgebiet stellt eine Schwachwindzone dar (laut „Verbund“ beim Infoabend in der LFS Pyhra). Will man von schlecht geeigneten Zonen der Region Elsbeere-Wienerwald eine unbedingt durchbringen? Das Wienerwaldgebiet selbst ist ja von vornherein ausgeschlossen.
· Bekanntlich leben in diesem Waldgebiet erfreulicherweise viele Vogelarten, unter anderem der Schwarzstorch, der auf der roten Liste stehend, streng geschützt ist. Innerhalb des Futterreviers dieses Vogels würden sich Windkraftanlagen befinden.
· Die Grenzentfernungen bezüglich gefährdender Vorgänge durch Windkraftanlagen (z.B. Eisabwurf) scheinen nicht geklärt zu sein.
· Eine Errichtung der Anlagen gefährdet die Wasserversorgungsquellen für einige Häuser in Zell.
· Ein Thema, zu dem es viele einschlägige Untersuchungen (z.B. Ärzteforum Emissionsschutz Unabhängiger Arbeitskreis Erneuerbare Energien - Bad Orb
Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen {mit umfangreicher Literaturangabe}) gibt, ist die Gesundheitsgefährdung durch Schattenwurf der drehenden Rotorblätter und der daraus resultierende Lärm.
· Die Gesundheit wird auch durch den Infraschall (für Menschen nicht hörbare aber sehr wohl für den menschlichen Organismus spürbare Tonlagen) gefährdet. Auch darüber gibt es einschlägige Expertisen (z.B. Ärzteforum Emissionsschutz... siehe oben), die z. B. besagen, dass Menschen, die im Umkreis von 5 km der Anlagen wohnen, betroffen sind. Diese Tatsache ist dem Land NÖ zwar bekannt, findet sich aber nicht in den zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen.
· Im Bereich des vorgesehenen Anlieferweges aller baumaßnahmenbedingten Arbeiten und der Windkraftanlagen selbst (über Fahrafeld, Gattring, Burbach und Nützling) kommt es zu starken Einschränkungen der Lebensqualität durch den intensiven Schwerverkehr in der Zeit der Errichtung. Durch Straßenverbreiterungen und -begradigungen werden diese Ortschaften in weiterer Folge auch nachhaltig beeinträchtigt sein.
· Die vom Land NÖ vorgegebenen Abstände zum Wohngebiet sind seit der Widmungsart „Grünland-Windkraftanlagen im Jahre 1999 gültig. Damals waren die höchsten Windräder in NÖ 70 – 80 Meter hoch. Die aktuell gültigen Abstände sind bezogen auf 198m hohe Giganten nicht mehr zeitgemäß. Die WHO-Empfehlung für die Mindestentfernung beläuft sich auf das 10-fache der Windradhöhe – das wären 10 x 198m = 1980m
· Dass der Abstand zum gewidmeten Bauland 1.200m, zu z.B. bewohnten landwirtschaftlichen Gebäuden nur 750m sein muss, ist unverständlich und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
· Laut Raumordnungsprogramm handelt es sich beim betreffenden Gebiet um erhaltenswerte Landschaftsteile. Und diese sollen zerstört werden?
· Innerhalb der 5km Grenze um die Potentialfläche befinden sich Naturdenkmäler, die schützenswert sind.
· Die Errichtung des Windparks Pyhra bedeutet eine Wertminderung der umliegenden Immobilien (Grundstücke, Baugründe, Anwesen,...).
· Bei einer Umwidmung der vorgesehenen Potentialfläche von 83 Hektar ist die Errichtung von bis zu 16 Windkraftanlagen uneingeschränkt möglich, da das Land NÖ für 8 Anlagen 40 Hektar vorsieht.
Zu den angeführten Argumenten finden Sie einschlägige Literatur auf unserer Homepage www.zukunft-lebensqualitaet.at unter Fakten/Linksammlung.
An die 1000 bisher gesammelte Unterschriften auf unseren Unterschriftenlisten und der Homepage-Unterschriftenliste zeigen, dass es Viele gibt, die betroffen und mit dem geplanten Projekt nicht einverstanden sind.
„Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR.“ Reinhold Messner (Extrembergsteiger, Antarktis- und Wüstendurchquerer)
Mandatare sind aufgefordert der Schutzverpflichtung gegenüber den Gemeindebürgern, in Bezug auf Abwehr von Gefahren für die Gesundheit, nachzukommen.
Nehmen Sie bitte Ihre hohe Verantwortung als Gemeindemandatar/in wahr und stimmen Sie GEGEN eine Umwidmung in Grünland-Windkraftanlage.
Sie haben die Möglichkeit dazu, wir Gemeindebürger nicht!
Personenkomitee Zukunft-Lebensqualität
www.zukunft-lebensqualitaet.at
[email protected]