Komitee Zukunft-Lebensqualität
  • News
  • Über uns
  • Fakten
  • Bilder
  • Unterstützung
  • Bürgerstimmen
  • Schwarzstörche
  • Presse
  • Newsletter
  • Kontakt & Impressum
  • Datenschutz

Offener Brief an die Gemeinde Pyhra

13/1/2014

4 Comments

 
Hiermit möchten wir einen Brief offenlegen, der (teilweise persönlich) an die Gemeindevertreter der Marktgemeinde Pyhra übermittelt wurde:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Sehr geehrte Frau Vizebürgermeisterin!
Sehr geehrte Frau Gemeindemandatarin!
Sehr geehrter Herr Gemeindemandatar!

Das Personenkomitee „Zukunft-Lebensqualität“, wendet sich an Sie, um an Ihr Verantwortungsbewusstsein innerhalb Ihrer Gemeindefunktion zu appellieren. 

An die 1000 bisher gesammelte Unterschriften zeigen die Betroffenheit und das Unverständnis vieler Menschen bezüglich des Windparkprojektes. Das hat das Komitee Zukunft-Lebensqualität veranlasst, diesen offenen Brief an Sie zu richten.

Auf Basis der Informationsveranstaltung zum Thema „Windpark Pyhra“ am 11. November 2013 und nach umfassenden Recherchen kamen mehrere besorgte Bürger als Personenkomitee „Zukunft-Lebensqualität“ zum Schluss, u.a. die fehlende Visualisierung des geplanten Projektes und eine erweiterte Information der Bürger zu übernehmen.

Auch wenn der Entwurf der Verordnung des sektoralen Raumordnungsprogrammes
des Landes NÖ die vorgesehene Windkraftpotentialfläche in Pyhra von 83 Hektar beinhaltet, gibt es doch viele Argumente, warum man von diesem geplanten Projekt abgehen muss:

·      Durch den geplanten Windpark wird das Landschaftsbild wesentlich negativ beeinflusst. Bis zu sechs 198 Meter hohe Windkraftanlagen prägen das Bild des Naherholungsgebietes Amerlingkogel von vielen Seiten und weit in die umgebende Landschaft. Aus dem touristischen Aspekt gesehen wahrlich keine Werbung. Der für die Windkraft vorgesehene Bereich des Erholungswaldes stellt für Naturliebende ein Gefährdungspotential dar.

·      Das geplante Windparkgebiet stellt eine Schwachwindzone dar (laut „Verbund“ beim Infoabend in der LFS Pyhra). Will man von schlecht geeigneten Zonen der Region Elsbeere-Wienerwald eine unbedingt durchbringen? Das Wienerwaldgebiet selbst ist ja von vornherein ausgeschlossen.

·      Bekanntlich leben in diesem Waldgebiet erfreulicherweise viele Vogelarten, unter anderem der Schwarzstorch, der auf der roten Liste stehend, streng geschützt ist. Innerhalb des Futterreviers dieses Vogels würden sich Windkraftanlagen befinden.

·      Die Grenzentfernungen bezüglich gefährdender Vorgänge durch Windkraftanlagen (z.B. Eisabwurf) scheinen nicht geklärt zu sein.

·      Eine Errichtung der Anlagen gefährdet die Wasserversorgungsquellen für einige Häuser in Zell.

·      Ein Thema, zu dem es viele einschlägige Untersuchungen (z.B. Ärzteforum Emissionsschutz Unabhängiger Arbeitskreis Erneuerbare Energien - Bad Orb
Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen {mit umfangreicher Literaturangabe}) gibt, ist die Gesundheitsgefährdung durch Schattenwurf der drehenden Rotorblätter und der daraus resultierende Lärm.

·      Die Gesundheit wird auch durch den Infraschall (für Menschen nicht hörbare aber sehr wohl für den menschlichen Organismus spürbare Tonlagen) gefährdet. Auch darüber gibt es einschlägige Expertisen (z.B. Ärzteforum Emissionsschutz... siehe oben), die z. B. besagen, dass Menschen, die im Umkreis von 5 km der Anlagen wohnen, betroffen sind. Diese Tatsache ist dem Land NÖ zwar bekannt, findet sich aber nicht in den zu berücksichtigenden Beeinträchtigungen.

·      Im Bereich des vorgesehenen Anlieferweges aller baumaßnahmenbedingten Arbeiten und der Windkraftanlagen selbst (über Fahrafeld, Gattring, Burbach und Nützling) kommt es zu starken Einschränkungen der Lebensqualität durch den intensiven Schwerverkehr in der Zeit der Errichtung. Durch Straßenverbreiterungen und -begradigungen werden diese Ortschaften in weiterer Folge auch nachhaltig beeinträchtigt sein.

·      Die vom Land NÖ vorgegebenen Abstände zum Wohngebiet sind seit der Widmungsart „Grünland-Windkraftanlagen im Jahre 1999 gültig. Damals waren die höchsten Windräder in NÖ 70 – 80 Meter hoch. Die aktuell gültigen Abstände sind bezogen auf 198m hohe Giganten nicht mehr zeitgemäß. Die WHO-Empfehlung für die Mindestentfernung beläuft sich auf das 10-fache der Windradhöhe – das wären 10 x 198m = 1980m

·      Dass der Abstand zum gewidmeten Bauland 1.200m, zu z.B. bewohnten landwirtschaftlichen Gebäuden nur 750m sein muss, ist unverständlich und widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.

·      Laut Raumordnungsprogramm handelt es sich beim betreffenden Gebiet um erhaltenswerte Landschaftsteile. Und diese sollen zerstört werden?

·      Innerhalb der 5km Grenze um die Potentialfläche befinden sich Naturdenkmäler, die schützenswert sind.

·      Die Errichtung des Windparks Pyhra bedeutet eine Wertminderung der umliegenden Immobilien (Grundstücke, Baugründe, Anwesen,...).

·      Bei einer Umwidmung der vorgesehenen Potentialfläche von 83 Hektar ist die Errichtung von bis zu 16 Windkraftanlagen uneingeschränkt möglich, da das Land NÖ für 8 Anlagen 40 Hektar vorsieht.

Zu den angeführten Argumenten finden Sie einschlägige Literatur auf unserer Homepage www.zukunft-lebensqualitaet.at unter Fakten/Linksammlung.

An die 1000 bisher gesammelte Unterschriften auf unseren Unterschriftenlisten und der Homepage-Unterschriftenliste zeigen, dass es Viele gibt, die betroffen und mit dem geplanten Projekt nicht einverstanden sind.

„Alternative Energiegewinnung ist unsinnig, wenn sie genau das zerstört, was man eigentlich durch sie bewahren will: DIE NATUR.“ Reinhold Messner (Extrembergsteiger, Antarktis- und Wüstendurchquerer)

Mandatare sind aufgefordert der Schutzverpflichtung gegenüber den Gemeindebürgern, in Bezug auf Abwehr von Gefahren für die Gesundheit, nachzukommen.

Nehmen Sie bitte Ihre hohe Verantwortung als Gemeindemandatar/in wahr und stimmen Sie GEGEN eine Umwidmung in Grünland-Windkraftanlage.

Sie haben die Möglichkeit dazu, wir Gemeindebürger nicht!

 

Personenkomitee Zukunft-Lebensqualität
www.zukunft-lebensqualitaet.at
[email protected]


 

 

4 Comments
Pater Gudrun
13/1/2014 02:33:21 pm

Dem Brief ist nichts mehr hinzuzufügen, jeder der den Windpark befürwortet handelt unverantwortlich und unwissend! Es wird ja auch das gesamte Wohngebiet gefährdet, denn wer kauft oder baut neben einem Windpark?

Reply
Gerhard Pe Winter link
14/1/2014 03:44:23 pm

... genau ~ Windparks dieser Art sind mittlerwile völlig antiquiert - Energie aus Wind JA - und zwar so:

http://green.wiwo.de/trichter-kraftwerk-us-ingenieur.../


BITTE weitersagen...!

.

Reply
hilde urbanek
26/1/2014 04:28:03 am

Als zusätzliche Information möchte ich noch dazusagen: Die Gemeinden " Leader Elsbeer Wienerwald" also auch die Gemeinde Pyhra, hat sich unter anderem folgendes zum Ziel gesetzt: DER HOHE STANDART DER LEBENSQUALITÄT SOLL GESICHERT UND DIE AUSSTATTUNG DER ERHOLUNGSREGION SOLL VERBESSERT UND OPTIMIERT WERDEN....... zu lesen unter "Aktionsfeld: Nachhaltige Lebenswelt" Leader Region Elsbeere Wienerwald........ hier stellt sich die Frage, wie sich diese Zielsetzung mit diesem Windradprojekt verträgt - nämlich: gar nicht.
Dem Offenen Brief ist nichts mehr hizuzufügen. Ich bin derselben Meinung wie Pater Gudrun: Jeder, der den Windpark befürwortet handelt unverantwortlich und unwissend.

Reply
hilde urbanek
26/1/2014 05:34:05 am

Die Leaderregion Elsbeere Wienerwald hat sich unter anderen zu dem Ziel bekannt: "DER HOHE STARDARD AN LEBENSQUALITÄT SOLL GESICHERT UND DIE AUSSTATTUNG DER ERHOLUNGSREGION VERBESSERT UND OPTIMIERT WERDEN" (ist da der Windradpark gemeint????) Ich schließe mich der Meinung von Pater Gudrun an. Wer den Windpark befürwortet handelt unv erantwortlich und unwissend.

Reply

Your comment will be posted after it is approved.


Leave a Reply.

    Unterstütze uns

    Info-Rundschreiben:

    Ausgabe 1 v. 11.3.2014
    Sonderausgabe v. 14.3.2014 
    Ausgabe 2 v. 14.4.2014
    Ausgabe 3 v. 10.5.2014
    Ausgabe vom Jan. 2015
    Ausgabe 5 v. 4.2.2015
    ​Ausgabe vom 1.12.2024

    Archiv

    January 2025
    December 2024
    November 2024
    April 2024
    November 2022
    December 2021
    December 2018
    October 2018
    June 2018
    April 2018
    January 2016
    June 2015
    March 2015
    February 2015
    January 2015
    September 2014
    June 2014
    May 2014
    April 2014
    March 2014
    February 2014
    January 2014
    December 2013

Copyright © Komitee Zukunft-Lebensqualität 2024 - Alle Rechte vorbehalten!