Betrifft: Windkraft-Zonenplan, insbesonders Zone MO 08
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrter Herr Landesrat!
Wir beziehen uns auf den Entwurf der VO über ein sektorales Raumordnungsprogramm für Windkraft, auf die im Rahmen des Begutachtungsverfahrens ergangenen Stellungnahmen von Bürgern, insb. auf die ausführlichen Stellungnahmen von Frau Elisabeth Klanert, Herrn Manfred Schweinhofer, Herrn Wolfgang Haiden und Herrn Wolfgang Fuchs und auf das persönliche Gespräch am 25.02.2014 zwischen LR Dr. Stephan Pernkopf, DI Christian Kirchweger, Mag. (FH) Christian Watzl und Dr. Christian Prodinger.
Die zitierten Personen haben nun umfangreiche Sachargumente gegen die Aufnahme der Zone MO 08 dargebracht.
Im Gespräch vom 25.02. wurde vereinbart, dass die Argumente geprüft werden, sich die Landesregierung Mitte März bei Mag. (FH) Watzl meldet und dann ein weiteres Gespräch über die Sachargumente unter Beiziehung Ihrer Experten stattfinden soll. Erst am 01.04.2014 fand ein Telefonat zwischen DI Kirchweger und Mag. (FH) Watzl statt, in dem DI Kirchweger mitgeteilt hat, er hätte vergessen, sich den Anruf und den zu koordinierenden Termin aufzuschreiben. Wir halten fest, dass wir eine derartige Vorgangsweise sowohl in der Sache selbst als auch hinsichtlich der im zwischenmenschlichen Bereich üblichen Umgangsformen für inakzeptabel halten und dies ein bezeichnendes Licht auf den tatsächlichen Umgang des Landes mit seinen Bürgern wirft. Dies gilt umso mehr, als ja nunmehr der Zonenplan feststehen soll und die Stellungnahmen im Ergebnis keine Berücksichtigung gefunden haben.
Wir ersuchen Sie um Mitteilung, aus welchen Gründen den dargebrachten Sachargumenten nicht zu folgen war. Informieren Sie uns bitte insbesonders, ob nun eine sachverständige Prüfung der Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild vorgenommen wurde und bejahendenfalls, welche Überlegungen für eine Akzeptanz im Falle eines Windparks gesprochen haben.
Weiters bitten wir um Stellungnahme, ob und wieso Sie der Auffassung sind, dass die notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen gegeben sind, wie die Beurteilung bezüglich der umliegenden Kulturgütern war, wie die Auswirkungen auf das Erholungsgebiet und den Tourismus zu sehen sind, wie die angrenzende Lage des Kindertherapiezentrum Steinbachhof (auch allenfalls außerhalb 1.200 m) in ihrer Auswirkung zu beurteilen war, wie aus ornithologischer Sicht die erwiesene Population des Schwarzstorches einzustufen war und wie die Auswirkung auf den Schutz des Alpengebietes im Sinne der Alpenkonvention gesehen wurde.
Ebenso ist von Interesse, welche Sachargumente bei jenen geplanten Zonen, die nach der detaillierten fachlichen Prüfung wieder ausgenommen wurden, gegen die Aufnahme gesprochen haben.
In der Presseaussendung wird weiters dargestellt, dass diverse Zonen auf ausdrücklichen Wunsch der Gemeinde gestrichen wurden. Hier bitten wir um Erläuterung, wie diese Vorgangsweise mit dem gesetzgeberischen Auftrag zu vereinbaren ist, Zonen festzulegen, in denen die Widmung „Grünland -- Windkraftanlage“ zulässig ist und dabei auf bestimmte offensichtlich sachliche Überlegungen abzustellen. Zumal sich aus den Materialien ergibt, dass eine Entscheidung über die Inanspruchnahme der Widmungsmöglichkeit auf Gemeindeebene zu treffen ist, ersuchen wir um Darstellung des Sachlichkeitskriteriums für die letztgenannten Ausnahmen.
Abschließend bitten wir um Mitteilung, welchen Sinn die Aufnahme einer Zone für die potentielle Windkraftnutzung haben soll, wenn die Zone wegen der herrschenden geringen Windverhältnisse einen Betreiber nicht vom Hocker reißt und wirtschaftlich gerade an der Grenze ist. Der Verbund, der das Projekt ja zwei Jahre lang betrieben und geprüft hat, wird sich daher auch aus dem Projekt zurückziehen.
Im Hinblick auf die gravierenden Auswirkungen und die dargestellte inakzeptable bisherige Form der Behandlung von Bürgern ersuchen wir um umgehende Beantwortung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. (FH) Christian Watzl