Das Landesverwaltungsgericht NÖ hat Ende Jänner entschieden, dass die Bescheide des Bürgermeisters und des Gemeindevorstandes, mit denen eine Volksbefragung zum damals geplanten Windparks verweigert wurden, rechtswidrig waren. Damit hätte nun die Volksbefragung stattfinden müssen.
Das Komitee hat sich entschlossen, diesen Antrag zurückzuziehen, da die Gemeinde dem Landesverwaltungsgericht mitgeteilt hat, dass der Beschluss, nicht umzuwidmen, den Intentionen der Antragsteller entsprochen habe. Abgesehen davon, hat genug Unfrieden in der Gemeinde geherrscht und eine Neuauflage der Diskussionen will die Bürgerbewegung vermeiden. Es scheint nun tatsächlich von allen Seiten klar zu sein, dass in Pyhra kein Windpark kommen soll.
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Das Komitee hat sich entschlossen, diesen Antrag zurückzuziehen, da die Gemeinde dem Landesverwaltungsgericht mitgeteilt hat, dass der Beschluss, nicht umzuwidmen, den Intentionen der Antragsteller entsprochen habe. Abgesehen davon, hat genug Unfrieden in der Gemeinde geherrscht und eine Neuauflage der Diskussionen will die Bürgerbewegung vermeiden. Es scheint nun tatsächlich von allen Seiten klar zu sein, dass in Pyhra kein Windpark kommen soll.
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Vorgeschichte
Im Februar 2014 hat das Komitee „Zukunft-Lebensqualität“ einer Volksbefragung begehrt - Thema war die Umwidmung von Flächen am Amerlingkogel auf „Grünland-Windkraft“.
Der Bürgermeister hat die Einleitung der Volksbefragung abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Widmungsstopp herrschte. Nach seiner Meinung wüsste kein Gemeindebürger, worüber er eigentlich befragt werden solle.
Dagegen wurde an den Gemeindevorstand Berufung erhoben. Auch der Gemeindevorstand hat den Antrag mit ähnlichen Argumenten (angeblich läge eine unbestimmte Fragestellung vor) abgelehnt.
Die Entscheidung des Gerichts
Für das Gericht war die Frage entscheidend, ob die Fragestellung zur Volksbefragung die vorangegangene Erlassung des Raumordnungsprogramms durch das Land voraussetze.
Der Fall war für das Gericht ganz eindeutig: Es sei den Beschwerdeführern beizupflichten, dass keineswegs das Raumordnungsprogramm für eine Volksbefragung bereits erlassen sein muss. Die Kernfrage beziehe sich unübersehbar auf die Umwidmung von Flächen auf eine lang bekannte Widmungsart. Vor diesem Hintergrund könne nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass die Fragestellung den Gemeindebürgern unabhängig von der Verordnung eine eindeutige und grundsätzliche Antwort auf die Frage erlaubt, ob sie derartige Umwidmungen dem Grunde nach wünschen oder nicht. Das Gericht hat ganz eindeutige Worte gefunden. Was für die Bürger und für das Gericht „unübersehbar“ war und „nicht ernsthaft bezweifelt“ werden konnte, wurde daher nur von Bürgermeister und Gemeindevorstand anders beurteilt.
Der ablehnende Bescheid des Gemeindevorstandes wurde vom Gericht ersatzlos aufgehoben. Daher muss nun der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen.
Komitee zieht Antrag auf Volksbefragung zurück!
Wie beschrieben, hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ablehnung der Volksbefragung zum „Windpark Amerlingkogel“ durch Bürgermeister und Gemeindevorstand rechtswidrig war. Damit hätte nun die Volksbefragung stattfinden müssen.
Das Komitee hat sich entschlossen, diesen Antrag zurückzuziehen.
Dafür haben folgende Gründe gesprochen:
1. Der Gemeinderat hat ausdrücklich beschlossen, keine Umwidmung durchzuführen.
2. Laut Aussage des Herrn Bürgermeister in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ ist die Angelegenheit damit erledigt.
3. Auch der SPÖ-Gemeindevorstand hat in einem Zeitungsinterview (NÖN 33/2014) das Projekt als gestorben bezeichnet.
4. Die ÖVP hat in ihrer Wahlbroschüre „Wahlkurier“ ausgeführt, dass der alte Betreiber das Projekt nicht mehr betreibe und aus heutiger Sicht nicht zu erwarten sei, dass sich ein neuer Betreiber finden werde.
5. Die Gemeinde hat dem Landesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass der Beschluss, nicht umzuwidmen, den Intentionen der Antragsteller entsprochen habe.
6. Es hat genug Unfrieden in der Gemeinde geherrscht und eine Neuauflage der Diskussionen wollen wir vermeiden.
7. Es macht daher auch keinen Sinn, das Volk über eine Umwidmung zu befragen, da eine Umwidmung nicht mehr kommen soll, und es würde dies nur unnötig Kosten verursachen.
Wir hoffen, dass nunmehr tatsächlich von allen Seiten klar ist, dass in Pyhra kein Windpark kommen soll und die Gesundheit der Bevölkerung, die bekannt hohe Wohnqualität in der herrlichen Landschaft, die durch die gute Gemeindearbeit vorhandene Infrastruktur und die Attraktivität des Ortes weiterhin im Vordergrund stehen.
Im Februar 2014 hat das Komitee „Zukunft-Lebensqualität“ einer Volksbefragung begehrt - Thema war die Umwidmung von Flächen am Amerlingkogel auf „Grünland-Windkraft“.
Der Bürgermeister hat die Einleitung der Volksbefragung abgelehnt, da zu diesem Zeitpunkt ein gesetzlicher Widmungsstopp herrschte. Nach seiner Meinung wüsste kein Gemeindebürger, worüber er eigentlich befragt werden solle.
Dagegen wurde an den Gemeindevorstand Berufung erhoben. Auch der Gemeindevorstand hat den Antrag mit ähnlichen Argumenten (angeblich läge eine unbestimmte Fragestellung vor) abgelehnt.
Die Entscheidung des Gerichts
Für das Gericht war die Frage entscheidend, ob die Fragestellung zur Volksbefragung die vorangegangene Erlassung des Raumordnungsprogramms durch das Land voraussetze.
Der Fall war für das Gericht ganz eindeutig: Es sei den Beschwerdeführern beizupflichten, dass keineswegs das Raumordnungsprogramm für eine Volksbefragung bereits erlassen sein muss. Die Kernfrage beziehe sich unübersehbar auf die Umwidmung von Flächen auf eine lang bekannte Widmungsart. Vor diesem Hintergrund könne nicht ernsthaft bezweifelt werden, dass die Fragestellung den Gemeindebürgern unabhängig von der Verordnung eine eindeutige und grundsätzliche Antwort auf die Frage erlaubt, ob sie derartige Umwidmungen dem Grunde nach wünschen oder nicht. Das Gericht hat ganz eindeutige Worte gefunden. Was für die Bürger und für das Gericht „unübersehbar“ war und „nicht ernsthaft bezweifelt“ werden konnte, wurde daher nur von Bürgermeister und Gemeindevorstand anders beurteilt.
Der ablehnende Bescheid des Gemeindevorstandes wurde vom Gericht ersatzlos aufgehoben. Daher muss nun der Gemeinderat die Volksbefragung anordnen.
Komitee zieht Antrag auf Volksbefragung zurück!
Wie beschrieben, hat das Landesverwaltungsgericht entschieden, dass die Ablehnung der Volksbefragung zum „Windpark Amerlingkogel“ durch Bürgermeister und Gemeindevorstand rechtswidrig war. Damit hätte nun die Volksbefragung stattfinden müssen.
Das Komitee hat sich entschlossen, diesen Antrag zurückzuziehen.
Dafür haben folgende Gründe gesprochen:
1. Der Gemeinderat hat ausdrücklich beschlossen, keine Umwidmung durchzuführen.
2. Laut Aussage des Herrn Bürgermeister in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ ist die Angelegenheit damit erledigt.
3. Auch der SPÖ-Gemeindevorstand hat in einem Zeitungsinterview (NÖN 33/2014) das Projekt als gestorben bezeichnet.
4. Die ÖVP hat in ihrer Wahlbroschüre „Wahlkurier“ ausgeführt, dass der alte Betreiber das Projekt nicht mehr betreibe und aus heutiger Sicht nicht zu erwarten sei, dass sich ein neuer Betreiber finden werde.
5. Die Gemeinde hat dem Landesverwaltungsgericht mitgeteilt, dass der Beschluss, nicht umzuwidmen, den Intentionen der Antragsteller entsprochen habe.
6. Es hat genug Unfrieden in der Gemeinde geherrscht und eine Neuauflage der Diskussionen wollen wir vermeiden.
7. Es macht daher auch keinen Sinn, das Volk über eine Umwidmung zu befragen, da eine Umwidmung nicht mehr kommen soll, und es würde dies nur unnötig Kosten verursachen.
Wir hoffen, dass nunmehr tatsächlich von allen Seiten klar ist, dass in Pyhra kein Windpark kommen soll und die Gesundheit der Bevölkerung, die bekannt hohe Wohnqualität in der herrlichen Landschaft, die durch die gute Gemeindearbeit vorhandene Infrastruktur und die Attraktivität des Ortes weiterhin im Vordergrund stehen.